Was tun bei Verlust der maestro-Karte?

Beim Verlust der maestro-Karte (ehemals ec-Karte) haften die Kreditinstitute grundsätzlich auch in der Zeit zwischen Verlust und Sperrung der Karte für den entstandenen Schaden.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hin. Dies gilt allerdings nur, wenn der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Laut Verbraucherzentrale verweigern Banken oft eine Erstattung der missbräuchlich abgebuchten Beträge mit der Begründung, die Kunden seien nicht sorgfältig mit der PIN umgegangen.

Kommt es trotz gesperrter Karte nach Verlustmeldung noch zu missbräuchlichen Kontobelastungen, muss die Bank dem Kunden den Schaden in jedem Fall ersetzen. Um Ärger vorzubeugen, gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps: Halten Sie die Notruf-Sperrnummer Ihrer Karte immer griffbereit, um eine sofortige Sperrung veranlassen zu können.

Seit kurzem können bereits mehr als 90 Prozent aller Bankkarten rund um die Uhr über die zentrale Notruf-Nummer 116 116 gesperrt werden. Angeschlossen sind derzeit die Sparkassen, Sparda- Banken , Volks- und Raiffeisenbanken sowie fast alle Privatbanken.

Informationen über alle teilnehmenden Institute gibt es beim Karteninstitut oder im Internet unter www.sperr-ev.de. Der Anruf im Inland ist gebührenfrei. Die Sperrmeldung sollte sofort nach dem Verlust und möglichst unter Zeugen erfolgen. Notieren Sie Datum und Uhrzeit, denn erst ab diesem Zeitpunkt sind Sie selbst bei grober Fahrlässigkeit aus der Haftung. Im Falle eines Kartendiebstahls muss außerdem noch Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

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