Kfz-Tarife: Continentale verzichtet auf Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit

Die Continentale Sachversicherung AG hat zum 1. Oktober im Neugeschäft ihre Leistungen in der Kfz-Versicherung erweitert: Unter anderem leistet der Dortmunder Versicherer jetzt auch bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. In der Kasko-Versicherung entfällt bei Pkw-Reparaturen mit neuen Ersatzteilen zudem der Abzug „neu für alt“. Darüber hinaus wird für Pkw-Neuwagen, die gestohlen werden oder einen Totalschaden haben, bis zwölf Monate nach Erstzulassung der Neupreis erstattet. Interessant für Besitzer von Leasing-Pkw ist außerdem die „gap“-Deckung, die in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen werden kann. Sie ersetzt in einem Schadenfall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert, der in der normalen Kaskoversicherung abgesichert ist, und dem Ablösewert des Leasinggebers.

„Trotz der umfangreichen Verbesserungen und der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent im nächsten Jahr bleibt das Tarifniveau bei der Continentale stabil“, betont Stefan Andersch, Vorstandsmitglied des Versicherungsverbundes Die Continentale. „Für Pkw werden die Beiträge sogar leicht gesenkt.“ Zudem bietet die Continentale noch weitere Sparmöglichkeiten. So kann die preiswertere Variante Clever-Kasko gewählt werden. Dabei entscheiden sich die Versicherten für die Instandsetzung ihres Fahrzeuges in Partner-Werkstätten. Diese bieten qualitativ hochwertige Arbeit bei gleichzeitig günstigen Preisen an. Zudem erhält der Betroffene für die Reparaturzeit ein Ersatzfahrzeug. Wer bei der Continentale bereits weitere Versicherungen hat oder neu abschließt, zahlt ebenfalls weniger.

Pressemitteilung von Continentale

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