9-Milliarden-Überschuss der Bundesagentur für Arbeit: Überschuss an die gesetzlichen Krankenkassen zurückzahlen

Der 9-Milliarden-Überschuss in der Arbeitslosenversicherung sollte den gesetzlichen Krankenkassen zurückgezahlt werden. Dies forderten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Arbeitslosenversicherung konnte nur deshalb Überschüsse anhäufen, weil der Gesetzgeber sie auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung saniert habe. Über Jahrzehnte hinweg seien den gesetzlichen Krankenkassen notwendige Finanzmittel entzogen worden, um damit die Haushalte der anderen Sozialversicherungsträger, insbesondere der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, zu entlasten.

So seien die Beiträge für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger durch zahlreiche gesetzliche Maßnahmen abgesenkt worden mit der Folge, dass die Beiträge für Arbeitslose an die gesetzlichen Krankenversicherung bei weitem nicht ausreichend seien.

Damit subventioniere die soziale Krankenversicherung die Arbeitslosenversicherung jährlich mit über vier Mrd. Euro. Auch der Arbeitsentwurf zur aktuellen Gesundheitsreform führe die falsche Politik der Verschiebung von Kosten der Arbeitslosenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung fort, nach dem die Bundesagentur für Arbeit für ALG II-Empfänger weiter nur 90 Prozent des künftig gesetzlich fixierten Beitragssatzes zu zahlen habe.

Wenn man die Maßnahmen zu Gunsten der Rentenversicherung und der öffentlichen Haushalte hinzurechne, summierten sich die Belastungen auf rd. sieben Mrd. Euro jährlich. Schließlich kämen noch die so genannten versicherungsfremden Leistungen (wie Haushaltshilfe, Mutterschaftsgeld, künstliche Befruchtung, Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen u. a.) hinzu, die eigentlich aus Steuermitteln finanziert werden müssten. Diese belaufen sich auf rund fünf Mrd. Euro jährlich.

Die gesetzlichen Krankenkassen hätten heute keine Finanzprobleme, wenn der Staat die Verschiebebahnhöfe zu Lasten der GKV zurückführen würde und zudem den Krankenkassen zur Kompensation versicherungsfremder Leistungen endlich kostendeckende Steuerzuschüsse zahlen würde, so die Spitzenverbände. Über den Gesundheitsfonds und zusätzliche Belastungen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber – wie im Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform vorgesehen – bräuchte dann heute niemand zu reden.

Pressemitteilung der IKK Sachsen

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