Endlich gibt es eine klare Regel für die Praxisgebühr im Notdienst: Wenn Sie im Rahmen des Notdienstes von Ihrem Hausarzt behandelt werden, müssen Sie die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro nicht erneut bezahlen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im selben Quartal die Praxisgebühr bereits bei Ihrem Arzt entrichtet haben. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juli 2006 bundeseinheitlich. Bislang war die Handhabung der Praxisgebühr im Notfalldienst regional unterschiedlich.
Werden Sie dagegen als Notfall von einem anderen Arzt oder im Krankenhaus erstmals in einem Quartal behandelt, haben Sie die Gebühr erneut zu entrichten. Bitte heben Sie in diesem Fall die Quittung gut auf, denn bei Vorlage der Bescheinigung fällt dann bei einer erneuten Behandlung im selben Quartal ebenfalls keine erneute Zuzahlung mehr an.
Pressemitteilung der