Steuerfreibetrag bei Stiftungsgründung für Eheleute erhöht

Der Spendenhöchstbetrag bei der Gründung einer Stiftung steht bei zusammenveranlagten Ehegatten zukünftig jedem Ehepartner einzeln zu. Insgesamt 614.000 Euro können Eheleute zukünftig in ihrer Steuererklärung geltend machen Darauf haben sich die Finanzbehörden von Bund und Ländern verständigt.

Der Gesetzgeber hatte ab dem Jahr 2000 mit dem Gesetz zur besonderen Förderung von Stiftungen einen zusätzlichen steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von 307.000 Euro für die Errichtung von Stiftungen gewährt. Bisher war strittig, ob dieser Betrag bei zusammenveranlagten Ehegatten jedem Partner zusteht oder nur beiden gemeinsam. Der Bundesfinanzhof hatte in einem Urteil vom August vergangenen Jahres präzisiert, dass Ehegatten nicht gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt werden dürfen und dies mit dem grundgesetzlich verbürgten Schutz von Ehe und Familie begründet.

„Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft begrüßt die stifterfreundliche Entscheidung der Finanzbehörden“, sagte Generalsekretär Andreas Schlüter. Es sei ein richtiger Schritt, dass Ehepaare künftig einen Betrag von 614.000 Euro steuerbegünstigt für die Errichtung einer Stiftung aufwenden könnten.

„Der Stifterverband fordert aber weiterhin eine Anhebung des Spendenabzugs bei der Stiftungsgründung auf eine Million Euro“, so Schlüter weiter. „Denn der derzeitige Höchstbetrag verführt zur Errichtung zu kleiner und nicht auf Dauer leistungsfähiger Stiftungen.“ Seit der Einführung der „307.000-Euro-Regel“ im Jahr 2000 wurden auffallend viele Stiftungen mit genau dieser Dotation gegründet.

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