Vorsicht Führungskräftefalle

Damit hätte Harald K., neues Mitglied der Geschäftsführung eines Feinkostproduzenten, nie gerechnet. Nachdem ein Großfeuer wesentliche Teile der Fertigungsanlagen zerstört hatte, stellte sich heraus, dass das Unternehmen nicht versichert war. Das für die Tätigkeit von K. neu geschaffene Ressort Finanzen und Verwaltung hatte versäumt, nach Kündigung der alten Versicherung für Betriebsunterbrechungen einen Versicherungsantrag an die neue Versicherungsgesellschaft zu senden. Die Firma forderte K. auf, den entstandenen Schaden von ca. 300.000 Euro zu bezahlen. Ein Glück für K., dass sein Anwalt Unklarheiten bei der Ressortübergabe geltend machen und einen Vergleich abschließen konnte. Dennoch musste der Geschäftsführer 2/3 der Klageforderung tragen sowie entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten. Für diese kam der Rechtsschutzversicherer Advocard auf, bei der K. mit dem Top-Manager-Rechtsschutz versichert war.

Nicht jeder ist so vorausschauend. Das musste sich Britta M. schmerzlich eingestehen. Nachdem sie sich nach Jahren harter Arbeit bis in die Geschäftsführung vorgearbeitet hatte, erhielt sie von einem Tag auf den anderen die Kündigung ihres Vertrags mit der Begründung, sie habe in den letzten Monaten enttäuschend wenig Neugeschäft akquiriert. Sie erkundigte sich bei ihrem Anwalt nach ihren rechtlichen Möglichkeiten – und erhielt einen weiteren Schock: M. hätte einen so genannten Anstellungsvertragsrechtsschutz abschließen müssen, denn bei Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen greife ihre private Rechtsschutzversicherung nicht.

„Führungskräfte sind besonderen Risiken ausgesetzt“, erklärt Anja-Mareen Knoop, Rechtsschutzexpertin bei Advocard. Vor allem GmbH-Geschäftsführer und Vorstände einer AG sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten, wenn sie sich vor einer Schadenersatzklage, vor Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag oder anderen rechtlichen Problemen wappnen wollen. Zwar wissen die meisten über die kritischen Punkte wie die Insolvenzantragspflicht oder Haftung gegenüber Dritten Bescheid, viele unterschätzen jedoch, wie schnell man im Alltagsgeschäft über rechtliche Fallstricke stolpert. „Schon eine fehlerhafte Kalkulation, die ein Geschäftsführer in der Eile nicht überprüft hat, kann ihn teuer zu stehen kommen“, warnt Knoop. Bei Geschäften von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung besteht für den zuständigen Geschäftsführer die Verpflichtung, sich zu überzeugen, ob richtig kalkuliert wurde. Verletzt er diese Sorgfaltspflicht, kann er haftbar gemacht werden.

„Führungskräfte brauchen eine rechtliche Beratung, die speziell auf ihre Situation zugeschnitten ist“, erklärt Knoop. Advocard arbeitet mit einem Team aus ausgewählten Fachanwälten zusammen, die nicht nur über das erforderliche Wissen verfügen, sondern auch viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl im Umgang mit der anspruchsvollen Klientel haben. Neben dem so genannten Top-Manager-Rechtsschutz bietet Advocard außerdem den „Mobilen Anwalt“: Auf Wunsch kommt der Anwalt zum Mandanten nach Hause oder ins Büro – für Führungskräfte mit wenig Zeit ein echter Service.

 

Pressemitteilung von Advocard

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