Klassische Homöopathie wird Kassenleistung

Der Wunsch nach schonender oder natürlicher Medizin ist in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. Doch mussten Patienten homöopathische Behandlungen bisher aus eigener Tasche finanzieren, übernimmt die IKK Thüringen nun die Kosten für klassische homöopathische Behandlungen.

Grundlage hierfür bildet ein Vertrag über Integrierte Versorgung, den der IKK-Bundesverband mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerbund geschlossen hat. Mit Wirkung zum 1. Juni 2006 ist die IKK Thüringen diesem Vertrag beigetreten.

So erhalten IKK-Versicherte ab sofort bei teilnehmenden Kassenärzten (mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder dem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ) u. a. folgende ärztliche Leistungen als Kassenleistung: die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung. Das besondere an diesem Vertrag ist außerdem, dass neben den homöopathischen Ärzten auch Apotheker (die eine Homöopathie-Fortbildung nachweisen müssen) einbezogen sind.

Durch umfassende Informationen beraten sie die Patienten über die Besonderheiten der homöopathischen Behandlung und Medikation. Ärzte und Apotheker sorgen so gemeinsam für eine qualitätsgesicherte Versorgung der Versicherten und stehen für die Dokumentation der Therapie im Informationsaustausch.

„Dieser Vertrag ist ein wichtiger Schritt, der unseren Versicherten den ungehinderten Zugang zur ärztlichen Homöopathie ermöglicht“, freute sich Frank Hippler, Vorstand der IKK Thüringen. Aber auch für die homöopathisch arbeitenden Vertragsärzte sind mit dem IV-Vertrag wesentliche Vorteile verbunden.

„Erstmals erhalten homöopathische Vertragsärzte die Gelegenheit, juristisch einwandfrei und zu fairen Konditionen ihre homöopathischen Leistungen in der Kassenpraxis abzurechnen. Bislang fehlte den Ärzten jegliche Abrechnungsmöglichkeit ihrer homöopathischen Arbeit.“, kommentierte Dr. Elvira Müller, 1. Vorsitzende des Berufsverbandes der homöopathisch arbeitenden Ärzte in Thüringen, den Vertragsabschluss.

Die Teilnahme an einer homöopathischen Behandlung ist freiwillig und erfolgt schriftlich über eine Teilnahmeerklärung. Mit der Einschreibung wählt der Versicherte einen teilnehmenden homöopathisch tätigen Arzt und eine teilnehmende Apotheke aus, die er für die Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Informationen über teilnehmende Ärzte und Apotheken erhalten Versicherte bei der IKK Thüringen.

Pressemitteilung der IKK Thüringen

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