„Gegen die Einsamkeit am Lebensende“

Ambulante Hospizdienste ermöglichen sterbenden Menschen ein Lebensende in Würde und in Selbstbestimmung. Hierzu werden Gespräche mit den Betroffenen und deren Angehörigen geführt, Besuche und Wachen geleistet.

Insgesamt 38 ambulante Hospizdienste in Hessen erfüllen entsprechende Qualitätskriterien der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nach § 39a SGB V und werden zweckgebunden unterstützt.

Rückwirkend für das vergangene Jahr erhielten diese Einrichtungen nun von den Kassen in Hessen knapp 1,15 Millionen Euro zur Unterstützung und Anerkennung ihrer Dienste und Hilfen.

Maßgeblich unterstützt werden der Ambulante Hospiz-Verein Bergstraße e.V. mit etwa 108 Tausend Euro, der Hospizverein Wiesbaden Auxillium (70 000 Euro) sowie das Stephanuswerk Wetzlar (62 000 Euro). Die Beträge an sonstige Hospizeinrichtungen in ganz Hessen variieren zwischen rund 5 Tausend bis hin zu knapp 53 Tausend Euro je Einrichtung.

Entsprechend ihrem Versichertenanteil von rund 25 Prozent der landesweit 5 Millionen GKV-Versicherten überwiesen allein die Betriebskrankenkassen (BKK) einen Obolus von mehr als 280 Tausend Euro an die Netzwerke (Vorjahr: 216 Tausend Euro). Mit diesem Geld werden hauptamtliche Strukturen sowie Gewinnung, Schulung und Koordination ehrenamtlicher Helfer bezuschusst.

Die GKV in Hessen macht die Vergabe der Fördermittel öffentlich, um das Wirken der Hospizdienst zu würdigen. Ansprechpartner und Anlaufstellen stehen als Icon PDF-Datei PDF Download<a href=" (9 KB) zur Verfügung.

Pressemitteilung der BKK Enka

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