Klauseln gegen den Scheidungskrieg

Laut Bundesamt für Statistik scheitert heute jede dritte Ehe – ein Ehevertrag kann helfen, spätere Streitereien ums Geld schon im Vorfeld zu vermeiden. Der Vertrag muss notariell bekundet werden. Die Kosten dafür hängen vom Vermögen beider Partner ab.

Darauf weist der Verband der PSD- Banken hin. Bei einem Reinvermögen von 50.000 Euro kostet der Ehevertrag etwa 320 Euro, bei einem Vermögen von 250.000 Euro sind etwa 1000 Euro zu bezahlen. Die meisten Ehepaare leben jedoch nach wie vor ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass in der Familie ein Haupt-Ernährer existiert.

Bei einer Scheidung hat der finanziell abhängige Partner dann Anspruch auf Zugewinnausgleich. Der Zugewinn wird ermittelt, indem man vom Vermögen jedes Partners, das er am Ende der Ehe hat, das Vermögen abzieht, das er zu Beginn der Ehe sein Eigen nannte. Hatte der Ehemann vor der Ehe 10.000 Euro, beim Scheidungsantrag 50.000 Euro, beträgt sein Zugewinn 40.000 Euro. Erzielte die Ehefrau nur einen Zugewinn von 30.000 Euro, beläuft sich ihr Ausgleichsanspruch auf die Hälfte des Unterschieds, also 5.000 Euro.

Tipp: Durch den Ehevertrag kann von der Zugewinngemeinschaft abgewichen werden, nämlich wenn Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart wird. Gütertrennung ist etwa dann sinnvoll, wenn einer der Partner ein eigenes Unternehmen führt, das sonst bei einer Scheidung „aufgeteilt“ werden müsste. Vorsicht: Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen auf die beiden Partner aufgeteilt, die Partner können nur gemeinsam darüber verfügen und haften auch gemeinsam für alle Verbindlichkeiten.

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