Prügelnder Freund: Mietvertrag fristlos gekündigt

Kommt es wegen eines gewalttätigen Mieters wiederholt zu nächtlichen Polizeieinsätzen, so kann der Vermieter das Recht haben, ihm fristlos zu kündigen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor.

In einem Mietshaus kam es mehrfach zu Polizeieinsätzen, weil ein Mieter seine Freundin verprügelte. Bei den Einsätzen fand die Polizei in der Wohnung auch Waffen wie Elektroschocker und Luftgewehren. Das durch das Verhalten des Mannes bedingte nächtliche Anrücken des Mobilen Einsatzkommandos, so das Gericht, habe den übrigen Bewohnern des Mietshauses nicht verborgen bleiben können und stelle eine erhebliche Störung des Hausfriedens dar.

Diese Tatsache schaffe im Zusammenhang mit den Waffen des Klägers ein Gefährdungspotenzial, das die Vermieterin – auch vor dem Hintergrund ihrer Fürsorgepflicht für die anderen Mieter – nicht zu dulden brauche, so das Gericht (Landgericht Hamburg: Az. 307 S 124/05).

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