Zigaretten am Automaten: Ab 2007 mit Altersnachweis

Ab dem 1. Januar 2007 können Raucher ihre Glimmstängel nur dann am Automaten kaufen, wenn sie einen gültigen EU-Führerschein vorlegen oder per ec-Karte bezahlen. Grund ist das Jugendschutzgesetz, das den Zigarettenverkauf an Personen unter 16 Jahren verbietet.

An Zigarettenautomaten bestand bisher – im Gegensatz zu Supermarkt, Kiosk oder Tankstelle – keine Möglichkeit der Alterskontrolle. Aufgrund der neuen Regelung müssen nun alle Zigarettenautomaten umgerüstet werden.

Die aufgerüsteten Zigarettenautomaten verfügen über ein spezielles Lesegerät.
Es überprüft das auf dem Chip der Kontokarte oder des Führerscheins gespeicherte Jugendschutzmerkmal. Ist der Käufer über 16 Jahre alt, schaltet sich das Gerät automatisch frei. Andernfalls wird der Kaufvorgang direkt abgebrochen. Der auf der ec-Karte angebrachte Chip nennt sich Geldkarte.

Bankkundenkarten, die bis 2008 oder länger gültig sind, haben bereits ein Jugendschutzmerkmal auf dem Geldkarte-Chip. Besitzer von Karten, die früher ablaufen, können bei ihrem Kreditinstitut eine neue Karte mit Jugendschutzmerkmal beantragen.

Neben der Bankkundenkarte haben Zigarettenkäufer auch die Möglichkeit, sich mit ihrem neuen EU-Führerschein auszuweisen. Bezahlt werden kann dann entweder per Geldkarte oder wie gewohnt mit Bargeld.

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