Ab 1.Mai Höhere Strafen für Drängler im Straßenverkehr

Wer als Autofahrer zu dicht auffährt, wird vom 1. Mai an härter bestraft. Bis zu 250 Euro kostet dann das Vergehen. Außerdem wird in diesem Fall ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt und es gibt vier Punkte im Flensburger Zentralregister. Bislang wurde Drängelei lediglich mit 150 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Aus dem neuen Bußgeldkatalog geht hervor, dass für die Höhe der Sanktionen die Geschwindigkeit und der nach dem halben Tachowert berechnete Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug maßgebend sind. Wer beispielsweise bei 140 Kilometern pro Stunde den gesetzlich geforderten Mindestabstand unterschreitet und sogar mit weniger als sieben Metern – das heißt, weniger als einem Zehntel des halben Tachowertes – auffährt, muss mit der verschärften Höchststrafe rechnen, berichtet der Auto Club Europa (ACE).

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Neu ist, dass künftig als Ordnungswidrigkeit bestraft wird, wenn die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges nicht den Wetterverhältnissen angepasst ist. Wer es im Winter beispielsweise versäumt, Winterreifen zu montieren und für Frostschutz in der Scheibenwaschanlage zu sorgen, muss 20 Euro Strafe zahlen. 40 Euro und einen Punkt in Flensburg kostet es, wenn etwa wegen falscher Bereifung auf rutschiger Fahrbahn zusätzlich Verkehrsbehinderungen ausgelöst werden.

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