Maklerprovisionen: Wann muss man zahlen?

Schätzungsweise 1,4 Milliarden Euro Provisionen kassieren Immobilienmakler Jahr für Jahr für die Vermittlung einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks. Das berichtet die WDR-Sendung Markt.

Für die Vermittlung einer Mietwohnung kann ein Makler zwei Monatsmieten (Kaltmiete ohne Nebenkosten) zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen. Das Wohnungsvermittlungsgesetz regelt, wann der Vermittler Anspruch auf eine Provision hat. Generell besteht der Anspruch erst nach Abschluss eines Mietvertrages.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Vermittler einen Anspruch auf Provision hat:

  1. Ein Maklervertrag ist zustande gekommen.
  2. Der Makler hat eine Leistung erbracht.
  3. Der Mietvertrag ist nachweislich durch seine Vermittlung zustande gekommen.

Ein Maklervertrag kann schriftlich aber auch mündlich geschlossen werden. Der Makler ist verpflichtet darauf hinzuweisen, dass er eine Provision für seine Bemühungen verlangt. Im Zweifelsfall liegt die Beweispflicht, dass der Anspruch vereinbart wurde, beim Makler.

Wenn sich ein Wohnungssuchender auf das Zeitungsinserat eines Maklers meldet, muss dieser klarstellen, ob Mieter oder Vermieter die Provision zu zahlen haben. Die Leistung des Maklers kann sich darauf beschränken, die Räume zu zeigen oder die Adresse des Vermieters weiterzugeben. Entscheidend ist, dass der neue Mieter aufgrund der Tätigkeit des Maklers von der Wohnung erfahren hat.

Rückzahlungsansprüche verjähren nach drei Jahren. Die Frist läuft ab dem Jahr, in dem der Mieter erstmals wusste, dass er die Provision zu Unrecht bezahlt hat.

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