Bußgeld: Irren ist menschlich

Ein Fahrer muss unter Umständen kein Bußgeld bezahlen, wenn er mit einem Laster zu schnell gefahren ist, diesen aber für ein Auto hielt. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

Das Gericht hob damit die Verurteilung eines Autofahrers wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf, obwohl der Fahrer die für Laster vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten hatte: Er glaubte, sein Lieferwagen sei ein Personenkraftwagen.

Für Lastkraftwagen gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen als für Autos. Den Richtern zufolge sei maßgeblich, ob sich der Autofahrer in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe. In den Fahrzeugpapieren stand die falsche Angabe „Pkw“. Grundsätzlich hätte der Fahrer daher nicht wissen können, dass die Beschränkung auch für sein Fahrzeuge gelte, so die Richter (OLG Hamm: Az. 1 Ss O Wi 272/05).

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