Störende Madonna?

Das war dem evangelischen Mieter in einem Haus im katholischen Münsterland dann doch zu viel: Im Treppenhaus hatte man eine Madonnenstatue aufgestellt, an der er ständig vorübergehen musste. In seinem religiösen Empfinden beeinträchtigt, wollte er bis zur Entfernung der Figur seine Miete mindern.

Nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern hatte er damit vor Gericht nicht die geringste Chance. Die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung sei von der Madonna im Flur nicht beeinträchtigt, entschied die Justiz. Außerdem sei auch nach evangelischem Glauben Jesus durch die Jungfrau Maria geboren worden, eine besondere Zumutung stelle die Statue also nicht dar.

Von einem Schock beim Betrachten der Madonna könne schon gar keine Rede sein. Und für „subjektive Überempfindlichkeiten“ eines Mieters sei das Gericht nicht zuständig
(Amtsgericht Münster: Az. 3 C 2122/03).

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.