Offene Terrassentür: Auto weg

Das nächtliche Offenlassen einer ebenerdigen Terrassentür ist grob fahrlässig. Entwenden Unbekannte erst einen in der Wohnung liegenden Autoschlüssel und dann den vor dem Haus geparkten Pkw, muss die Versicherung keinen Cent zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann einen neuen VW Touareg nachts vor seiner Erdgeschoss-Wohnung geparkt. Bevor er schlafen ging, legte er seine Hose, in deren Tasche sich der Autoschlüssel befand, in der Garderobe ab und öffnete im Wohnzimmer zum Lüften die Schiebetür zur Terrasse. Während der Mann schlief, drangen Unbekannte durch die offene Tür ins Haus ein, entwendeten den Autoschlüssel und verschwanden mit dem teuren Pkw.

Die Versicherung weigerte sich später, für den Schaden aufzukommen. Der VW-Fahrer, so hieß es, habe den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. Deshalb müsse sie nicht leisten. Es kam zum Prozess, und das OLG München gab der Versicherung Recht (Az. 7 U 4196/05).

Der Mann habe den Fahrzeugdiebstahl durch grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfaltspflichten ermöglicht, so die Richter. Wer eine ebenerdige Terrassentür nachts ohne besondere Sicherungsmaßnahmen offenlasse, der missachte einfachste Überlegungen zur Verhinderung des Eindringens Unbefugter. Der schlafende Mann sei weder bereit noch in der Lage gewesen, seine Habe vor Diebstahl zu schützen.

Dem Mann wäre allenfalls dann kein grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen gewesen, wenn er den Autoschlüssel innerhalb der Wohnung besonders gesichert – zum Beispiel an einem vor unbefugten Zugriff geschützten Ort weggesperrt – hätte. Da er auch dies nicht getan habe, sei die Assekuranz von ihrer Leistungspflicht befreit, so das Gericht.

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