Kostenfalle Bauvertrag

Der Verband Privater Bauherrn (VPB) stuft zwei Drittel aller Bauverträge als mangelhaft ein, weil wichtige Leistungen fehlen. Wer ein Haus baut, trifft aber eine der größten Investitionsentscheidungen seines Lebens. Eine wirklich gute vertragliche Absicherung ist deshalb enorm wichtig.

Mit durchschnittlich drei bis vier Seiten sind die Beschreibungen meist viel zu knapp. Je genauer die Bau- und Leistungsbeschreibung, desto besser. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall gibt Tipps, wie man sich mit klaren Regelungen im Bauvertrag viel Ärger ersparen und vor kostspieligen Reinfällen schützen kann.

Fehlende Leistungen: Nicht Sonderwünsche sind die häufigste Kostenfalle, sondern Leistungen, die im Vertrag nicht vereinbart sind. Deshalb immer prüfen: Welche Leistungen sind konkret vertraglich fixiert? Was muss separat bezahlt werden? Sind alle individuellen Wünsche ans Eigenheim erfasst? Haben Versprechungen aus Bauträger-Prospekten und mündliche Vereinbarungen mit dem Architekten auch Eingang in den Bau- oder Kaufvertrag gefunden?

Vage Beschreibungen: Das „Leistungsprogramm“ des Bauträgers muss im Vertrag exakt beschrieben sein. Angaben zu Materialien, Herstellern, Fabrikaten, Typen und Farben immer schriftlich festhalten. Formulierungen wie etwa „hochwertige Basisausstattung“ oder „Verwendung von Markenprodukten“ sind zu schwammig. Auch ein auslegbarer Begriff wie „Energiesparhaus“ ist wenig hilfreich – besser sind konkrete Angaben zum Heizenergiebedarf.

Zu hohe Vorauszahlungen: Üblicherweise wird die Bausumme nicht auf einen Schlag, sondern in Raten entsprechend dem Baufortschritt bezahlt. Legen Sie keine Zahlungen fest, die unabhängig vom Bau zu bestimmten Terminen fällig werden, sonst fehlt im Streitfall ein wichtiges Druckmittel. Festpreisbindung bis zur Abnahme, mindestens für 15 Monate vereinbaren. Vorsicht, wenn der Bauträger zu sehr auf Vorauszahlungen drängt. Möglicherweise steckt er in finanziellen Schwierigkeiten – der Albtraum Baupleite droht!

Fehlende Bürgschaften: Wird das Bauunternehmen während der Bauzeit oder vor Beseitigung etwaiger Mängel insolvent, drohen dem Bauherrn herbe Verluste. Bereits vorausbezahlte Leistungen sind in der Regel verloren und der Bauherr muss zudem mit erheblichen Zusatzkosten rechnen, um das Vorhaben doch noch zu vollenden. Zur Sicherung sollte man auf eine Fertigstellungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft des Bauunternehmers bestehen. Als Bürgen nur seriöse Partner wie Banken

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