Start frei für elektronischen Freistellungsauftrag

Ab 2006 können Freistellungsaufträge auch online erteilt werden. Online- Banken müssen hierfür lediglich ein bankübliches Verfahren, etwa per PIN / TAN anbieten.

Bisher mussten auch Online-Bankkunden ein Formular ausfüllen, unterschreiben und auf dem Postweg, zumindest per Fax, bei ihrer Bank einreichen. Die neue Möglichkeit, Freistellungsaufträge über das Internet zu erteilen, erlaubt das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Schreiben vom 2. Dezember 2005.

Für verheiratete Bankkunden entfällt sogar die Unterschrift des Ehegatten. Der Bankkunde muss lediglich per Mausklick seine Bevollmächtigung bestätigen und der vertretene Ehegatte wird nachfolgend schriftlich informiert.

Liegt ein Freistellungsauftrag vor, zahlen Banken auch im Jahr 2006 Zinsen an Singles in Höhe von 1421 Euro und an Verheiratete (Zusammenveranlagte) in Höhe von 2842 Euro steuerfrei aus. Ab dem 1. Januar 2007 soll der Sparerfreibetrag dann nach den Plänen der Koalitionsregierung weiter gesenkt werden. Der Sparerfreibetrag wird für Alleinstehende auf 750 Euro und für Verheiratete auf 1500 Euro festgelegt.

Anstoß für diese Erleichterung war eine Initiative der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) und der Direktbank ING Diba. Für Banken bestehe durch die Änderung erhebliche Einsparpotentiale. Nach einer Meldung von PwC sei damit zu rechnen, daß im kommenden Jahr alle Online- Banken ihre Systeme zügig der Neuregelung anpassen, um ihren Kunden die Erteilung des Freistellungsauftrages online zu ermöglichen.

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