Eigenheimzulage, Rente, Steuern: Das ändert sich 2006

Das neue Jahr steht vor der Tür und zum 1. Januar treten viele neue Regelungen in Kraft. Damit die eigene Finanzplanung für 2006 vor bösen Überraschungen sicher ist, sollte sich jeder frühzeitig einen Überblick verschaffen.

Keine Eigenheimzulage mehr: Die staatliche Förderung für Häuslebauer fällt zum 1. Januar 2006 weg. Nur wer noch in diesem Jahr den Kaufvertrag unterschreibt oder den Bauantrag stellt, kommt in den Genuss von bis zu 1250 Euro Förderung pro Jahr (plus 800 Euro pro
Kind, maximal für vier Kinder).

Steuerpflicht für Rentner: Ab 2006 müssen viele Rentner zum ersten Mal Steuern zahlen. Durch das Alterseinkünftegesetz werden die Renten seit 2005 stufenweise nachgelagert besteuert. 2006 beträgt der besteuerte Anteil 52 Prozent. Eine Rente von maximal 18.900 Euro pro Jahr bleibt steuerfrei.

Steuerberater nicht mehr absetzbar: Kosten für einen Steuerberater können ab 1. Januar 2006 nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch schon für die Steuererklärung 2005.

Abfindungen: Arbeitnehmer, die entlassen werden und dafür eine Abfindung erhalten, müssen diese ebenso versteuern wie ihr sonstiges Einkommen. Die bislang geltenden Freibeträge fallen zum Jahreswechsel weg. Auf die Änderungen weist der Verband der PSD- Banken hin.

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