Hundesteuer: 1000 Euro für Kampfhund sind zu viel

Eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz darf nicht 1.000 Euro Hundesteuer pro Jahr verlangen.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG).
Damit gaben die Richter dem Besitzer eines Staffordshire Bullterriers Recht.

Den Abstand zur Steuer für einen normalen Hund, die 30 Euro pro Jahr beträgt, halten die Richter für unangemessen. Zwar dürfe eine Gemeinde erhöhte Steuern für Kampfhunde fordern, um mehr Geld einzunehmen und die Haltung solcher Hunde einzudämmen.

Die Steuer dürfe aber nicht so hoch sein, dass sie auf ein Verbot der Kampfhundehaltung hinauslaufe. Für ein Verbot wäre das Land zuständig. Das habe aber per Gesetz das Halten gefährlicher Hunde erlaubt – wenn auch mit Einschränkungen (OVG Koblenz: Az. 6 C 10308/05.OVG).

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