Autoverkauf: Vorsicht vor geplatzten Auslandsschecks

Bankkunden sollten Schecks nur dann als Bezahlung für den verkauften PKW akzeptieren, wenn sie ihren Geschäftspartner gut kennen. Das gilt insbesondere für Schecks, die auf ein Konto bei einer ausländischen Bank ausgestellt sind.

Verkäufer sollten sicher sein können, dass der Scheck echt und tatsächlich auch gedeckt ist. Was vielen Kunden bei der Einreichung des Schecks bei ihrer Bank nicht klar ist: Schecks können von ihrer Bank nur unter dem Vorbehalt gutgeschrieben werden.

Deshalb weisen die Kreditinstitute bei jeder Scheckeinreichung darauf hin, dass der Eingang vorbehalten (kurz „E.v.“) ist. Das bedeutet: Obwohl der Betrag bereits als Gutschrift auf dem Konto erscheint, muss die Bank das Geld erst noch von dem Kreditinstitut des Scheckausstellers einziehen. Das kann bei Auslandsschecks längere Zeit in Anspruch nehmen, berichtet der Bundesverband deutscher Banken

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