Pressemitteilung der
Aus Sicht der ist es Zeit zur kritischen Bestandsaufnahme des ab 01.01.2005 eingeführten Festzuschusssystems bei der Versorgung mit Zahnersatz.
Auffällig ist, dass die Zahnersatzversorgung der Bevölkerung dramatisch eingebrochen ist. Mit der politisch motivierten Definition von Kassenregelversorgungen sind wesentliche Standardleistungen, auf die die Patienten bis Ende letzten Jahres einen Anspruch hatten, herausgenommen worden. Das war nicht der politische Wille des Gesetzgebers. Auf den Punkt gebracht heisst das, das neue Festzuschussmodell führt zu Leistungseinschränkungen beim Zahnersatz und trägt damit zum Sozialabbau bei.
Festzustellen ist nun, dass nach 8 Monaten die Zahnersatzausgaben der um ca. 36 % zurückgegangen sind. „Das sind mehr als im Katastrophenjahr 1998, als Festzuschüsse erstmalig bei Zahnersatz eingeführt und wegen des ebenfalls drastischen Zusammenbruchs der Zahnersatzversorgung wieder abgeschafft wurden“, so Peter K. Thomsen, Verwaltungsratsvorsitzender der .
Der Schutz der Versicherten und eine bedarfsgerechte Versorgung zahnkranker Patienten erfordern den sofortigen Stop des fehlgeschlagenen Experiments mit befundorientierten Festzuschüssen. „In Deutschland darf man den Kontostand nicht am Lachen der Menschen erkennen dürfen“, so Ralf Hermes, Vorstand der .
Das jahrzehntelang praktizierte System der prozentualen Bezuschussung von Zahnersatzleistungen wies dagegen keine einkommensspezifischen Versorgungsunterschiede für die Versicherten auf und trug wesentlich zur Verbesserung der Zahngesundheit in Deutschland bei.
Mit einem solchen Schritt wären keine Mehrausgaben der Gesetzlichen verbunden, weil der Systemwechsel auf dem Niveau des Jahres 2004 ausgabenneutral verlaufen sollte.