Beipackzettel übersetzt

Der Beipackzettel für manche Medikamente zählt so viele Nebenwirkungen auf, dass es dem Patienten Angst und Bange werden kann. Die Beipackzettel seien deshalb so lang, weil jede bekannte Nebenwirkung aufgeführt sein muss, informiert die IKK Thüringen.
Die Wahrscheinlichkeit, wie häufig es zu den unerwünschten Begleiterscheinungen wie Übelkeit oder Gedächtnisstörungen kommt, ist mit einfachen Worten umschrieben. Doch es gilt eine Faustregel. So bedeutet „häufig“, dass die genannten Nebenwirkungen bei ein bis zehn Prozent der Anwender auftreten. Gelegentlich heißt, die Wahrscheinlichkeit einer Nebenwirkung liegt unter einem Prozent.
Bei dem Attribut „selten“ klagt einer von tausend Patienten über Nebenwirkungen. Die Umschreibung „sehr selten“ macht auf das Verhältnis eines Betroffenen zu etwa 100 000 Patienten aufmerksam. Entdecken Sie unangenehme Begleiterscheinungen, die gar nicht auf dem Beipackzettel stehen, informieren Sie bitte Ihren Apotheker. Er leitet diese Information an die Arzneimittelkommission weiter.
Sprechen Sie auch mit Ihrem Arzt über die Nebenwirkungen – er kann Ihnen eventuell ein ähnliches Präparat verschreiben oder die Dosis reduzieren. Setzen Sie Medikamente aber nicht eigenmächtig ab, das könnte zu Komplikationen beim Heilungsprozess führen.
Pressemitteilung der IKK Thüringen

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