Wurde der PIN-Code geknackt?

Wie sicher ist das PIN-Verfahren?

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Der Streit um das PIN-Verfahren ist aber noch nicht beendet. Allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterstützt momentan mehr als 70 Verfahren gegen fünf Geldinstitute und spricht von über 1.000 Geschädigten. Da das BGH-Urteil sich nur auf die Sicherheitssysteme der Sparkassen bezieht, könnte die Haftungsfrage zukünftig anders beurteilt werden.
Zudem mahnte der BGH die Geldinstitute, in Zukunft nähere Angaben über ihre Sicherheitsvorkehrungen zu machen. In Erklärungsnöte dürften die Institute in den Fällen geraten, in denen Geld abgehoben wurde, obwohl der Betroffene Karte und PIN noch gar nicht erhalten hatte.
Das ZDF-Magazin WISO berichtete im Frühjahr 2005 über eine Rentnerin, deren Konto leer geräumt wurde, obwohl sie die Karte noch gar nicht bekommen hatte und der PIN-Umschlag verschlossen war. In diesem Fall zeigte sich die Hausbank der Rentnerin, die Berliner Sparkasse, kulant und beglich den Schaden von 770 Euro innerhalb einer Woche.
Solche Fälle wecken ernste Zweifel an der Praxis, ec-Karten und Geheimnummern auf dem Postweg zu versenden.
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