Renovierung trotz Umbau?

Ist ein Mieter beim Auszug vertraglich zur Renovierung verpflichtet, so muss er dies auch tun. Doch was ist, wenn klar ist, dass der Vermieter hinterher die Wohnung komplett umbauen will?

„In diesem Fall ist er dem Vermieter zu Geldersatz in Höhe der ersparten Kosten der Renovierungsarbeiten verpflichtet“, sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Dabei darf der Arbeitslohn gering angesetzt werden, wenn man die Arbeiten selbst oder mit Freunden durchführen würde.

Besteht Uneinigkeit über die Höhe, entscheidet ein Gutachter. Die entsprechende Summe muss der Mieter dann an den Vermieter zahlen (Bundesgerichtshof, Az. XII ZR 220/99).
Auf keinen Fall sollte sich der Mieter hierbei stur stellen und überhaupt nicht zahlen wollen.

„Sonst könnte ihm der Vermieter eine Rechnung auf Basis eines Handwerkerkostenvoranschlags präsentieren“, betont Anette Rehm und verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 378/03).

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