Eigenheimzulage bleibt auch 2005

Der Bundesrat am Mittwoch entschieden, über die Zukunft der Eigenheimzulage erst im kommenden Jahr im Vermittlungsausschuss zu verhandeln. Die rot-grüne Koalition wollte die Eigenheimzulage ursprünglich schon zum 1. Januar 2005 für Neuanträge komplett streichen. Eine rückwirkende Abschaffung ist nicht möglich.

Die Unionsländer setzten sich gestern im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit ihrem Antrag auf Vertagung im Fall der Eigenheimzulage durch. Mehrere unionsgeführte Länder hatten jedoch Gesprächsbereitschaft für eine Abschaffung der Eigenheimförderung signalisiert. Eventuelle Änderungen an der Eigenheimzulage, die bereits im Vermittlungsausschuss erörtert wurden, könnten dann auch im Verlauf des nächsten Jahres in Kraft treten.

Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, muss es sich bald überlegen, wenn er dafür noch staatliche Förderung in Anspruch nehmen will. Einmal im Leben können Baufinanzierer den Fördergrundbetrag beantragen. Neubauten werden in gleicher Höhe wie der Kauf von Altbauten gefördert: Käufer erhalten eine jährlichen Grundzulage von 1.250 Euro pro Jahr . Zusätzlich gibt es für jedes Kind eine Kinderzulage in Höhe von 800 Euro. Eine vierköpfige Familie, die ab diesem Jahr einen Altbau kauft, kann also einen Zuschuss von 22.800 Euro für den Förderzeitraum von acht Jahren einplanen.

Die Förderung erhält allerdings nur, wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Bei Verheirateten darf der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im Jahr zuvor 140.000 betragen. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende wurde auf die Hälfte (70.000 Euro) festgesetzt. Für Familien mit Kindern erhöhen sich die Einkunftsgrenzen innerhalb der zwei Jahre um 30.000 Euro pro Kind.

Durch die Eigenheimzulage werden die Haushalte von Bund und Länder jährlich mit rund 6,5 Mrd. Euro belastet. Die Abschaffung würde Bund, Ländern und Gemeinden im ersten Jahr allerdings nur um 223 Mio. Euro entlasten, das die Zulage nach der Bentragung acht Jahre lang gezahlt wird.

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