Neuer Ratgeber gibt Ehepartnern Tipps zum Erben und Vererben

Jährlich werden in Deutschland geschätzte 160 Milliarden Euro vererbt. Ein sattes Vermögen, das aber auch für jede Menge Ärger sorgt. Noch nie zuvor wurden so viele Erbstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Oft haben die Streitigkeiten die traurige Folge, dass Familienbande zerbrechen, wenn das Testament auf den Tisch kommt.

Die meisten Erb- und Pflichteilprozesse könnten vermieden werden, wenn Ehepartner und Familien erbrechtskundigen Rat eingeholt hätten. Der neue Ratgeber „So erben Ehepartner“, den die Verbraucherzentralen herausgeben, hilft Eheleute – aber auch eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Sie erhalten in dem Ratgeber wertvolle Informationen für den Erbfall, Hinweise zur Gestaltung eines Ehegattentestaments oder Erbvertrages sowie Erläuterungen zu Schenkungen. Anhand zahlreicher Beispiele wird erklärt, welche Rechte und Pflichten Eheleute im Erbfall haben, wie sie möglichst viel von ihrem Erbe steuerfrei erhalten und Pflichtteilsansprüche Dritter, die Teilung des Eigenheims oder die Bewertung des Nachlasses meistern.

Neben zahlreichen Tipps enthält der Ratgeber außerdem viele Musterbriefe und eine Übersicht über Notar- und Nachlassgerichtsgebühren. Der Ratgeber „So erben Ehepartner“ kann für 9,80 Euro zzgl. 2,50 Euro beim VZN Versandservice telefonisch (05 11/9 11 96-0), per Fax (0511/9 11 96-10) oder per E-Mail (info@vzniedersachsen.de) bestellt werden.

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