2005 wird das Bankgeheimnis abgeschafft

Ab dem kommenden Jahr können nicht nur Finanzbehörden, sondern auch eine Vielzahl weiterer Behörden Zugriff auf die Bankdaten der Bundesbürger erhalten. Die von den Banken bereits seit 2003 zum Abruf bereitgestellten Daten sollten ursprünglich der Bekämpfung illegaler Finanztransaktionen dienen.

Die Regelung wurde im Rahmen der verstärkten Terrorismusbekämpfung eingeführt und können nun im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ auch von Finanz- und anderen Behörden abgefragt werden. Bei den von den Banken

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