Steuerreform: Gut Verdienende profitieren mehr

Die steuerliche Entlastung 2005 reicht über alle Einkommensgruppen hinweg, wobei diesmal gut Verdienende besonders profitieren. Konkret: Ab 1. Januar sinkt der Eingangssteuersatz von 16 auf 15 Prozent. Das bedeutet, wird der Grundfreibetrag von 7.664 Euro überschritten, beginnt die Besteuerung mit 15 Prozent. Der Spitzensteuersatz fällt etwas stärker, nämlich von 45 auf 42 Prozent. Er ist fällig ab einem Einkommen von 52.152 Euro, bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag. Generell ist festzustellen, dass Kinderlose stärker entlastet werden als Familien und die steuerliche Entlastung mit zunehmendem Einkommen ansteigt, wie die nachfolgenden Beispiele des Bundesfinanzministeriums zeigen.

Alleinstehende Steuerzahler ohne Kinder (Steuerklasse 1) mit einem
Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen ab 2005 2.176 Euro ans
Finanzamt überweisen: Eine Ersparnis von 40 Euro gegenüber 2004. Wer
40.000 Euro verdient, zahlt 8.512 Euro Einkommensteuer – Entlastung:
383 Euro. Bei 60.000 Euro Jahresbrutto beträgt die Steuerentlastung
bereits 1.119 Euro, die Steuerschuld liegt bei 16.630 Euro.

Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern (Steuerklasse
III/2) und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro
überweisen künftig 4.364 Euro ans Finanzamt – 80 Euro weniger als
2004. Beträgt das Einkommen 50.000 Euro, steigt die Entlastung auf 144
Euro, die Steuerschuld beträgt 7.311 Euro. Verdient der Beschäftige
60.000 Euro, fordert das Finanzamt 10.362 Euro – 302 Euro weniger als
2004.

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