Staatliche Förderung dieses Jahr noch nutzen

Wer ein Eigenheim für sich oder seine Familie erwerben will, muss sich sputen, wenn er dafür noch staatliche Förderung haben möchte. Denn die Eigenheimzulage soll nach Beschluss der Bundesregierung zum Jahresende 2004 abgeschafft werden. Bislang fördert der Staat den Bau oder Kauf eines selbst genutzten Eigenheims mit Zulagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder Altbau handelt. Auch für einen Anbau oder Dachausbau ist es möglich, die Eigenheimzulage einzusetzen.

Einmal im Leben können Baufinanzierer den Fördergrundbetrag beantragen.
Dieser beträgt ein Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, maximal 1.250 Euro pro Jahr. Für jedes Kind gibt es eine Kinderzulage von 800 Euro jährlich dazu. Acht Jahre lang kann die Eigenheimzulage beantragt werden. Für eine Familie mit zwei Kindern kann über die gesamte Laufzeit demnach eine maximale Gesamtförderung von 22.800 Euro zusammenkommen.

Die Förderung erhält allerdings nur, wer ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet. Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im Jahr zuvor. Die Einkunftsgrenzen für den Zwei-Jahreszeitraum liegen für Alleinstehende bei 70.000 Euro, für Ehepaare bei 140.000 Euro. Dabei können beide Partner unabhängig voneinander die Zulage bekommen. Für Familien mit Kindern erhöhen sich die Einkunftsgrenzen innerhalb der zwei Jahre um 30.000 Euro pro Kind.

Einkommen in 2 Jahren nicht mehr als … Zulage in 8 Jahren…
Single 70.000 € 10.000 €
alleinstehend, 1 Kind 100.000 € 16.400 €
Ehepaar 140.000 € 10.000 €
Ehepaar, 1 Kind 170.000 € 16.400 €
Ehepaar, 2 Kind 200.000 € 22.800 €
Ehepaar, 3 Kind 230.000 € 29.200 €

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