„Qualitätssicherungsstellen von Umsatzsteuer befreien“

Erneuter Verschiebebahnhof zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben Finanzminister Eichel und die Finanzminister der Länder aufgefordert, die auf Bundes- und Landesebene beauftragten Geschäftsstellen zur externen Qualitätssicherung der Krankenhäuser von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben Finanzminister Eichel und die Finanzminister der Länder aufgefordert, die auf Bundes- und Landesebene beauftragten Geschäftsstellen zur externen Qualitätssicherung der Krankenhäuser von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Kassen vom 2. November heißt es: „Die Geschäftsstellen sind von der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ãrzten, Krankenhäusern und Krankenkassen eingerichtet worden, um einen gesetzlichen Auftrag umzusetzen: die Verpflichtung der Krankenhäuser zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung.“
Es deshalb sei für die Beteiligten nicht nachvollziehbar, dass das Sammeln und die Analyse von Daten und die Begehung von Krankenhäusern von den Finanzämtern als wirtschaftliche Tätigkeit bewertet werde, für die Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent fällig werde. Ziel sei es, die Behandlungsqualität der gesetzlich versicherten Patienten zu verbessern, nicht aber Gewinn zu erzielen.
Trotz Unterstützung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) seien in zahlreichen Geschäftsstellen bereits Steuerbescheide eingegangen. Die Zahlungen für die Umsatzsteuer, zum Teil auch Körperschafts- und Gewerbesteuer, summieren sich laut Kassen auf einen mehrstelligen Millionenbetrag, für den letztendlich die Beitragszahler aufzukommen hätten.
Auch DRG-Institut betroffen
Vom gleichen Problem betroffen ist laut Kassen das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK gGmbH). Die Einrichtung unterstützt die Selbstverwaltung bei der Einführung und Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems in deutschen Krankenhäusern. Neben der Veranlagung zur Umsatzsteuer wurde dem InEK die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Eine beitragsrelevante Dimension, so die Kassen, erhalte die Steuerdiskussion darüber hinaus in Bezug auf die Finanzierung der Ausbildungsstätten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Danach sind bei den Landeskrankenhausgesellschaften so genannte Ausgleichsfonds zu errichten. Sollten die Finanzbehörden auch für diese eine Umsatzsteuerpflicht feststellten, drohen ab 2005 pro Jahr Mehrausgaben im dreistelligen Millionenbereich, befürchten die Krankenkassen -Spitzenverbände. Hier werde ein neuer Verschiebebahnhof zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung aufgemacht.
Insbesondere vor dem Hintergrund der andauernden Beitragssatzdiskussion haben die Spitzenverbände auch das BMGS in einem Schreiben aufgefordert, entsprechenden Einfluss auf das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder zu nehmen und drohende Milliardenausgaben abzuwenden.

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