Schadenrückkauf: Retten Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt

Ein kleiner Parkrempler mit dem Auto ist schnell passiert. Zum Glück hat man eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Schaden reguliert. Bagatellen können aber richtig ins Geld gehen, denn jede Schadenmeldung führt zu einer Rückstufung und höheren Versicherungsbeiträgen. Dabei ist die Höhe der Rückstufung unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens. Häufig lohnt es sich deshalb, den bereits regulierten Schaden nachträglich von der Versicherung zurückzukaufen.

Dass sich der Schadenrückkauf rechnen kann, zeigt das folgende Beispiel: Der Fahrer eines Audi A3 1.8T verursacht beim Ausparken einen Schaden an einem anderen Fahrzeug in Höhe von 350 Euro. Bisher fährt er in der Schadenfreiheitsklasse 2 mit 85 Prozent. Durch die Rückstufung in die Schadenfreiheitsklasse ½ (140 Prozent) steigt die Prämie für seine Kfz-Haftpflichtversicherung von 440,12 Euro auf 880,22 Euro pro Jahr – der Beitrag verdoppelt sich. Bis zum Erreichen der günstigsten Schadenfreiheitsklasse mit 30 Prozent summiert sich der Mehrbeitrag über die Jahre auf 1.477,51 Euro. Bares Geld, das man sparen kann, wenn man den Schaden nachträglich selbst zahlt.

„Verbraucher haben sechs Monate nach der abschließenden Schadenregulierung Zeit, den Schaden von ihrer Kfz-Versicherung zurückzukaufen“, erklärt André Fast, Leiter Schadenmanagement der Direktversicherung DA Direkt. Die Rückstufung erfolgt immer erst zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, in der Regel ist das der 1. Januar. Wenn bereits eine Rückstufung zum Jahreswechsel erfolgt ist, werden die Beiträge nach dem Rückkauf verrechnet. Normalerweise gilt der Schadenrückkauf für die Haftpflichtversicherung. Einige Versicherungen bieten seit einigen Jahren auch für die Vollkaskoversicherung die Möglichkeit zum Rückkauf.

Wer in diesem Jahr einen Unfall hatte und mit einer Rückstufung rechnen muss, sollte am besten jetzt schon seine Kfz-Versicherung

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