Wer seinen Autoschlüssel verliert und dies der Versicherung nicht unverzüglich meldet, hat schlechte Karten, wenn das Fahrzeug gestohlen wird. Die Versicherung kann unter Hinweis auf die unterlassene Informationspflicht die Leistung verweigern, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Nürnberg.
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