Vom Traum zum Traumhaus

Ein Haus nach den eigenen Vorstellungen zu bauen, ist eine enorme Herausforderung. In der Regel verfügen Bauherren über keinerlei Erfahrung bei der Planung und dem späteren Bau ihres Traumhauses. Hilfe bei der Gestaltung, der Steuerung der Bauarbeiten und der Termin- und Kostenkontrolle sollte ein Architekt liefern. Doch wie findet man das richtige Architekturbüro, das die eigenen Träume in die Tat umsetzt? Und welches Honorar wird für die Leistungen berechnet?

Ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet in diesem Fall Hilfe. Bauherren sollten sich gründlich auf die Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro vorbereiten und per Vertrag ein festes Fundament für das gemeinsame Projekt legen. Er bietet einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Pflichten eines Architekten in allen Projektphasen – von der Planung über die Ausführung bis zur Abnahme des Hauses. Besonders beleuchtet wird durch den Ratgeber daher der Architektenvertrag.

Bauherren erfahren, welche Bereiche zwischen Bauherren und Architekten vertraglich geregelt werden sollten und wie sich die einzelnen Aufgaben und Leistungsziele in qualitativer, technischer, zeitlicher und auch wirtschaftlicher Hinsicht möglichst genau fixieren lassen. Gibt es dennoch böse Überraschungen, etwa Probleme bei der Bauausführung oder weil der Kostenrahmen gesprengt wird, zeigt der Ratgeber, welche Rechte Bauherren in einer Auseinandersetzung haben und welche Möglichkeiten zur Streitschlichtung neben dem Gang vor Gericht zur Verfügung stehen.

Der Ratgeber „Planen und bauen mit dem Architekten – Vertragsfragen, Bauplanung und -ausführung“ kostet inklusive Versand 11,80 Euro und kann beim Versandservice der Verbraucherzentrale per Fax (02962 / 80 01 49) oder per Email (broschueren@vz-bw.de) bestellt werden.

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