Steuern sparen auf der Hauptversammlung

Das Dasein als Aktienbesitzer ist besonders in unruhigen Börsenzeiten nicht besonders leicht. Umso besser wenn man den Fiskus wenigstens mit ins Boot nehmen kann. Wer sich z.B. auf den weiten Weg zu einer Aktionärsversammlung machen will, sollte sämtliche Belege über die entstandene Reisekosten aufbewahren. Sie wirken sich positiv auf die zu zahlende Steuerlast aus.

Auch Verbandsbeiträge wie Mitgliedschaften bei Aktionärsschutzvereinigungen (SdK oder DSW) erkennt das Finanzamt an. Daneben lohnt es sich, jeden auch noch so kleinen Beleg über mit der Geldanlage verbundene Kosten zu sammeln. Wichtig sind größere Posten wie zum Beispiel Gebühren und Honorare für Vermögensverwaltung und Steuerberatung.

Auch Kosten für die Kontoführung, für Softwareprogramme zu Steuern oder aktuellen Anlegerfragen und Fachliteratur werden vom Fiskus anerkannt. Selbst kleine Beträge wie Telefonate mit der Bank oder mit dem Vermögensverwalter sowie Portokosten, Büromaterialien und ähnliche Aufwendungen sollten über das Jahr gesammelt werden.

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