Fristlose Kreditkündigung bei Zwangsvollstreckung zulässig

Läuft gegen einen säumigen Schuldner eine Zwangsvollstreckung, dürfen Banken ausgegebene Kredite fristlos kündigen, sobald sie davon Kenntnis nehmen. In einem solchen Fall hat der Kunde auch keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen das Kreditinstitut, selbst wenn der Kunde allein wegen der Kündigung des Kredits zahlungsunfähig wurde.

Wie aus einem in der „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“ veröffentlichten Urteil hervorgeht, hob das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf. Die Schadensersatzklage eines Unternehmers gegen seine Bank wurde abgewiesen. Anders als das Landgericht sah das OLG die fristlose Kündigung der Kredite als berechtigt an und hatte auch gegen die Klausel keine rechtlichen Bedenken.

Die beklagte Bank hatte seine Kredite

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