Fondssparer sollen ab 2005 Zwischengewinne wieder versteuern

Die Bundesregierung will zum 1. Januar 2005 die erst zu Beginn des Jahres abgeschaffte Zwischengewinnbesteuerung bei Anleihe- und Geldmarktfonds wieder einführen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor.

Seit der Verabschiedung des Investmentmodernisierungsgesetz müssen seit Jahresbeginn keine Zwischengewinne bei Renten- oder Geldmarktfonds mehr versteuert werden. Das heißt, durch den Verkauf kurz vor der Ausschüttung zahlen Anleger, die einen Fonds weniger als zwölf Monate halten, lediglich auf den Kursgewinn Steuern. Die zwischen zwei Ausschüttungsterminen aufgelaufenen Zinsen werden nicht mehr extra ausgewiesen und müssen auch nicht versteuert werden.

Die Investmentfonds-Branche quittiert die erneute Umstellung mit Unverständnis. „Von Verlässlichkeit der Steuerregeln kann nicht die Rede sein“, so ein Sprecher des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“. Die erneute Berechnung des Zwischengewinns sei nach Angaben des BVI zudem mit erheblichem Aufwand für die gesamte Branche verbunden.

Die Wiedereinführung der Zwischengewinnregel ist Bestandteil des vom Kabinett beschlossenen „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht“. Mit Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetzes entstand in diesem Jahr eine steuerliche Benachteiligung von Anleihebesitzern gegenüber Fondsanlegern, die jetzt wieder rückgängig gemacht werden soll.

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