Schuldenfalle Bürgschaft

Der Sohnemann will bauen? Die Ehefrau eine Ich-AG gründen? Schöne Pläne, die Sie teuer bezahlen könnten. Denn schon Schiller wusste, dass man den Bürgen würgen wird…

Finger weg von Globalbürgschaften

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Was oftmals als Gefälligkeit beginnt, kann in der Schuldenfalle enden: die Bürgschaft.
Wenn Banken ein größeres Darlehen bewilligen sollen, verlangen sie Sicherheiten, also Grund- oder Vermögensbesitz. Für weniger Begüterte bleibt noch eine weitere Möglichkeit, an Bankengeld zu kommen: sie müssen einen Bürgen auftreiben, der für ihre finanziellen Verpflichtungen gerade steht.

Meistens sind es Ehepartner oder andere Familienmitglieder, die sich zu diesem vermeintlichen Freundschaftsdienst bereit erklären. Wenn die Unterschrift unter den Bürgschaftsvertrag der Gattin die Existenzgründung oder dem Sohn das Eigenheim ermöglicht, will man schließlich nicht im Wege stehen. Nicht selten erkennt der Bürge erst dann, worauf er sich eingelassen hat, wenn es bereits zu spät ist, und er – wie es im BGB heißt – „für die Verbindlichkeit des Dritten einzustehen“ hat.

Wer sich entschließt, eine Bürgschaft zu übernehmen, sollte sich den Vertrag genauer ansehen, denn es gibt verschiedene Bürgschafts-Arten, und der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Die gefährlichste Variante ist die sogenannte Globalbürgschaft. Die Bürgschaft ist hier nicht auf eine feste Summe begrenzt, sondern man haftet auch für Verbindlichkeiten des Schuldners, die in Zukunft entstehen. Sie können also gar nicht wissen, worauf Sie sich einlassen, ebenso gut könnten Sie einen Blankoscheck unterschreiben…

Auch die selbstschuldnerische Bürgschaft ist sehr risikoreich, bei Banken allerdings äußerst beliebt. Denn der Bürge verzichtet hier auf die Möglichkeit der „Einrede der Vorausklage“. Konkret heißt das, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht erst vom Gericht bestätigt werden muss. Behauptet der Schuldner, nicht mehr zahlen zu können, greift die Bank sofort dem Bürgen in die Tasche, der Bürge haftet genauso als sei er selbst der Kreditnehmer.

Klar, dass dieser Weg für die Bank als Gläubiger am einfachsten ist, klar ist aber auch, dass Sie im Ernstfall selbst beweisen müssten, dass man Sie unberechtigt zur Kasse bittet. Und der Rechtsweg ist natürlich wieder mit Kosten verbunden, die zunächst mal Sie zu tragen haben. Noch gefährlicher als die selbstschuldnerische Bürgschaft ist die „Bürgschaft auf erstes Anfordern“. Die Bank kann sich hier sofort an Sie als Bürgen wenden, wenn der Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Sie muss also noch nicht einmal nachfragen, warum der Schuldner nicht zahlt. Finger weg von dieser Variante!

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