Festbeträge für Arzneimittel sichern Innovation und entlasten Beitragssätze

Pressemitteilung der AOK 
 
Die von der pharmazeutischen Industrie strapazierte Behauptung, Festbeträge seien „innovationsfeindlich und standortgefährdend“, weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als Legendenbildung entschieden zurück.
Tatsächlich innovativen Arzneimitteln fehlt die notwendige Voraussetzung der pharmakologisch-therapeutischen Vergleichbarkeit für Festbeträge, diese Produkte sind und bleiben daher festbetragsfrei. Die Vorstellung, Patente seien ein Beleg für therapeutische Innovation, sei ein von der Pharmaindustrie gepflegter Trugschluss.
Kassen haben Entlastungseffekt schon eingerechnet
Angesichts der Ausgabenbedeutung und der Dynamik des Arzneimittelmarktes sind Festbeträge für die Sozialversicherungssysteme unverzichtbar. Die seit Jahren erreichte Preisstabilität trägt nicht unerheblich zur Sicherung der Beitragssätze bei.
Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz modifizierte Festbetragsregelung verfolgt eine Entlastung der GKV-Finanzen um eine Milliarde Euro beziehungsweise rund 0,1 Beitragssatzpunkt jährlich ab 2005. Unter Berücksichtigung dieser Entlastungen führen die Kassen ihre Haushaltsplanungen für die nächsten Jahre durch.
Ausgaben drohen 2005 dramatisch zu steigen
Anlässlich bevorstehender Festbeträge für Arzneimittel mit patentierten Wirkstoffen betreibt die Pharmaindustrie handfeste Interessenpolitik. Werden die Festbeträge für die patentgeschützten Arzneimittel nicht wie gesetzlich vorgesehen umgesetzt, werden die Ausgaben für Arzneimittel ab 2005 dramatisch steigen.
Die Erweiterung der Festbetragsregelungen für patentgeschützte Arzneimittel – sofern es keine echten Innovationen sind – gehört zu den strukturellen Neuerungen der Gesundheitsreform. Der Gesetzgeber hat dabei sichergestellt, dass den gesetzlich Krankenversicherten auch weiterhin die Innovationen aus dem Arzneimittelmarkt zur Verfügung stehen, die einen echten therapeutischen Fortschritt darstellen.
Deutschland Einfallstor für hohe Preise
Anders als bei europäischen Nachbarn wird in Deutschland über die arzneimittelrechtliche Zulassung hinaus der Zugang zu den Sozialversicherungssystemen nicht reguliert. Auch sind die Hersteller in ihrer Preisgestaltung und Gewinnkalkulation völlig frei. Daher überrascht nicht, dass Deutschland als Einfallstor für Neueinführungen genutzt wird. Der in Deutschland erzielbare Preis dient den Herstellern als Referenz für Länder mit staatlicher Preiskontrolle.
Festbeträge tragen Besonderheiten Rechnung
Der Gesetzgeber hat sich mit der Einführung von Festbeträgen gegen eine staatliche Preiskontrolle und für ein marktwirtschaftliches Instrument entschieden. Die Festbetragsregelung ist im europäischen Vergleich hochdifferenzierend und transparent ausgestaltet und trägt allen Marktbesonderheiten Rechnung.
Sie hat inzwischen alle rechtlichen Prüfungen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof einwandfrei bestanden. Folgerichtig wurde diese politische Weichenstellung mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zu Jahresbeginn erneut bekräftigt.
Hintergrund:
Die von CDU/CSU, SPD und Grünen im Herbst 2003 beschlossene Gesundheitsreform sieht vor, auch für patentgeschützte Medikamente wieder Festpreise eingeführen. Dies betrifft Präparate, die keinen erkennbaren Zusatznutzen gegenüber bereits bekannten Medikamenten aufweisen oder wenn bereits drei patentgeschütze Medikamente gleicher Zusammensetzung auf dem Markt sind.

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