Altersteilzeit: Unternehmen müssen jetzt mögliche Insolvenz absichern

Drei Jahre hat Werner S. für das halbe Gehalt gearbeitet. Jetzt bleibt der 60-Jährige zu Hause und genießt seine Altersteilzeit: Die nächsten drei Jahre zahlt sein Chef das aufgesparte Gehalt jeden Monat weiter. Aber was passiert, wenn seine Firma in dieser Zeit Pleite geht? Damit Werner S. nicht auf sein bereits verdientes Geld verzichten muss, kann er jetzt von seinem Chef verlangen, seine künftigen Gehaltszahlungen abzusichern. Dahinter steckt eine Änderung im Altersteilzeitgesetz: Sie verpflichtet alle Arbeitgeber ab dem 1. Juli 2004, Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen gegen Insolvenz zu schützen. Der Unternehmer muss sogar seinen Angestellten alle sechs Monate schriftlich nachweisen, dass das angesparte Geld sicher angelegt ist. „Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, drohen ihm gesetzliche Sanktionen“, weiß Rudolf Servatius, Kredit-Experte der R+V Versicherung. Im Insolvenzfall kann die Unternehmensführung sogar mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Die Unternehmen können unter verschiedenen Absicherungsalternativen wählen. Eine „Kautionsversicherung für Altersteilzeit“, wie sie beispielsweise die R+V anbietet, ist gerade für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv. Dabei muss nicht der gesamte Betrag festgelegt werden, die Firma bleibt liquide. Einige wenige Versicherer, so auch die R+V Versicherung, bieten auch Kapitalisierungsprodukte in Form von Altersteilzeitkonten an, die das Wertguthaben verzinsen. R+V bietet einen Garantiezins von jährlich 2,75 Prozent, der dem Arbeitgeber zu Gute kommt.
 
Pressemitteilung der R+V Versicherung

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.