Unzulässige Bankgebühren

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ – Das gilt vor allem im Umgang mit der eigenen Bank. Denn Geldinstitute werben zwar gerne mit einem vertrauenswürdigen Image, aber Banken wollen schließlich Geld verdienen. So manche Gebühr, die von den Kunden gefordert wird, ist aber eigentlich unzulässig. Lassen Sie sich nicht von Ihrer Bank übers Ohr hauen und lesen Sie, welche Zahlungen Sie rechtmäßig verweigern können.

Leistungen des Girokontos

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„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ – Das gilt vor allem im Umgang mit der eigenen Bank. Denn Geldinstitute werben zwar gerne mit einem vertrauenswürdigen Image, aber Banken wollen schließlich Geld verdienen. So manche Gebühr, die von den Kunden gefordert wird, ist aber eigentlich unzulässig. Lassen Sie sich nicht von Ihrer Bank übers Ohr hauen und lesen Sie, welche Zahlungen Sie rechtmäßig verweigern können.

Bar- Ein- und Auszahlung
Banken dürfen für Bar-Ein- und Auszahlungen am Bankschalter keine Gebühren verlangen, wenn der Kunde ein Konto mit Einzelpreisabrechnung hat. Das gilt sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden. Mindestens fünf Buchungen pro Monat müssen kostenlos sein, was darüber hinausgeht, dürfen die Banken allerdings berechnen. Kunden, die einen Pauschalpreis für die Kontoführung bezahlen, können aber nicht extra zur Kasse gebeten werden.
Grundsätzlich dürfen Gebühren für Bargeldabhebung am bankeigenen EC-Automaten nur dann erhoben werden, wenn die Kunden das Geld wenigstens am Schalter kostenlos bekommen. (Urteile: BGH: Az. XI ZR 80/93, BGH: Az. XI ZR 217/95, Amtsgericht Frankfurt a. M.: Az. 32 C 2755/97-84)

Kontoauszüge
Banken dürfen für das Zusenden von Kontoauszügen Gebühren verlangen, weil dies eine Extra-Serviceleistung ist. Die Kunden müssen jedoch auch die Möglichkeit haben, kostenlos an ihre Auszüge zu kommen, sei es am Automaten oder am Schalter. Ist die kostenlose Versorgung gesichert, können die Banken für andere Zugangsarten Gebühren verlangen. Ob dabei der Kontoauszug am Schalter oder am Automaten gebührenpflichtig ist, bleibt ihnen überlassen.
(Allgemeine Rechtsauffassung § 307 BGB)

Europaüberweisung
Europa rückt wirtschaftlich immer näher zusammen und das soll sich auch im Bankwesen äußern. Deswegen müssen seit Juli 2002 die Gebühren innerhalb der Eurozone für Abhebungen und für Kreditkartenzahlungen bis zu 12.500 Euro im In- und Ausland identisch sein.

Falls Ihre Bank Sie jetzt noch über die Gebühr belastet, können Sie sich bei Ihrem Kundenbetreuer beschweren. Aufpassen müssen Sie auch, dass Sie bei einer Überweisung nicht ausdrücklich alle Gebühren übernehmen und der Empfänger in seinem Land trotzdem abkassiert wird. Manchmal verlangt die Empfängerbank zusätzliche Entgelte, obwohl sie das eigentlich nicht darf. Klar, die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist bei grenzüberschreitendem Geldverkehr ziemlich gering.

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