Kartenbetrug für Anfänger

Wer im Einzelhandel mit einer EC-Karte zahlt, muss nur in den seltensten Fällen seine PIN-Nummer parat haben. Eine Unterschrift auf dem Kassenbeleg genügt und die Rechnung ist bezahlt. Für den Handel ist diese Praxis günstiger, für die meisten Kunden bequemer und für Kartenbetrüger eine Einladung mit rosa Schleife.

Das Bezahlen per Unterschrift – das Lastschriftverfahren – ist deutlich billiger für den Einzelhandel. Für eine Kartenzahlung mit Geheimzahl berechnen Banken den Geschäften weitaus höhere Gebühren. Dieses PIN-Verfahren ist aber sehr viel sicherer. Als gestohlen oder verloren gemeldete Karten werden online automatisch gesperrt. Wer nicht die richtige Geheimzahl weiß, kann auch nichts einkaufen.

Anders beim Lastschriftverfahren: Hier sollte die Unterschrift – gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem Ausweis – den rechtmäßigen Besitzer zum Einkauf legitimieren. In der Praxis geschieht dies jedoch nicht sehr oft. Verkäufer in Supermärkten haben in den seltensten Fällen die Zeit, eine Unterschrift genau zu prüfen.

Diese Risiken schlagen sich auch in der Polizeistatistik nieder. Der Schaden durch Kartenmissbrauch stieg innerhalb eines Jahres um mehr als 50 Prozent auf 38,8 Millionen Euro. Um diesem Betrug entgegen zu wirken, hat die Dresdner Polizei bereits seit 2001 ein neues System eingeführt: KUNO. Bei Kartenverlust soll KUNO alle relevanten Daten per E-Mail an den ortsansässigen Einzelhandel übermitteln. Zehn Tage lang bleibt die Karte dort gesperrt. Offen ist, was nach Ablauf dieser Frist passiert. Auch Datenschützer melden bedenken bei diesem Verfahren.

Brandenburg, Mecklenburg und das Saarland wollen das System dennoch flächendeckend einführen. Bayern, Niedersachsen und NRW hingegen halten den Kosten- und Organisationsaufwand für unverhältnismäßig hoch. „Der Handel hat die Haustüren seiner Kaufhäuser aus Gründen der Kostenminimierung ausgehängt und erwartet nun, dass die Polizei sich davor stellt, um Straftäter draußen zu halten,“ erklärte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes der „Süddeutschen Zeitung“.

Bis der Handel, die Banken und die Polizei sich jedoch auf kein gemeinsames Vorgehen einigen können, bleibt der Missbrauch von gestohlenen oder verloren gegangenen EC-Karten ein Kinderspiel.

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