Vorsicht Arbeitnehmer!

Im Zuge der Steuerreform 2004 wird auch die Werbungskostenpauschale gesenkt. Der Pauschalbetrag wird von 1.044 auf 920 Euro herabgesetzt. Das bedeutet, dass Ihnen ohne Nachweis nur noch 920 Euro pauschal zugestanden werden, um Kosten, die im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses entstehen, abzufedern. Denken Sie deshalb auf jeden Fall daran, Belege zu sammeln. Legen Sie sich am besten einen eigenen Ordner an!

Nur wenn Sie entsprechende Belege vorlegen können, werden Ihnen Ihre tatsächlichen Werbungskosten anerkannt und Ihr Steueraufkommen entsprechend gemindert. Die 920 Euro-Pauschale ist schnell überschritten, in den meisten Fällen ist der Einzelnachweis deshalb vorteilhafter.

Laut Stiftung Warentest lohnt es schon, wenn Sie tagtäglich 15 km zu Ihrer Arbeitsstelle gefahren sind und diese Kosten als Fahrtkosten angeben. Der Fiskus berücksichtigt in diesem Fall die einfache Fahrtstrecke.

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