Steuerreform verfassungswidrig?

Die Mitte Dezember vergangenen Jahres beschlossenen Kürzungen von Freibeträgen könnten, so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberater Verbands (DStV e.V.), verfassungswidrig sein.

Die Vorschläge der Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und Peer Steinbrück (SPD) seien nicht ausreichend beraten worden und entgegen der festgelegten Vorgehensweise zur Bestimmung von Gesetzesentscheiden beschlossen worden. Pinne rät deshalb dazu, die Steuerbescheide, in denen sich die Kürzungen der Freibeträge auswirken, anzufechten.

Bei der Erhebung der Einkommensteuer schlagen sich die Kürzungen beispielsweise bei den Arbeitnehmerpauschbeträgen oder den Einkünften aus Kapitalvermögen nieder. Die neuen Regelungen gelten erst zur kommenden Steuererklärung . Auf Ihre Steuererklärung für 2003 haben die Kürzungen also noch keine Auswirkung.

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