Kapitallebensversicherungen unter Beschuss

Der Verbraucherschutzverband Bund der Versicherten (BdV) sieht im Vorhaben der Bundesregierung, das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherungen abzuschaffen, einen wichtigen Schritt zur Gleichberechtigung der verschiedenen Altersvorsorgemöglichkeiten. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass Versicherungen stärker gefördert werden als andere Altersvorsorgeprodukte.

Laut BdV ermöglichten die bestehenden Steuervorteile den Versicherungsunternehmen, die Nachteile einer Kapitallebensversicherung zu verschleiern. Zudem werde ein echter Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Kapital-Anlageformen verhindert. Die steuerliche Gleichbehandlung aller Formen der Altersvorsorge bedeute somit ein echtes Plus für die Verbraucher.

Bisher können Einzahlungen in eine Kapitallebensversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zudem entfällt die Besteuerung der Auszahlungen, wenn die Versicherung mindestens zwölf Jahre lief und davon mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden. Nach Regierungsplänen sollen beide Privilegien für Versicherungsverträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen werden, wegfallen.

Da Lebensversicherungen und ihre steuerliche Begünstigung immer wieder zur politischen Agenda gehörten, ist auch dieser Entschluss mit Vorsicht zu genießen. Es ist durchaus denkbar, dass sich die Entscheidungslage nochmals verändern wird. Die Frage ist, ob es sich lohnt eine Kapitallebensversicherung abzuschließen, oder ob man lieber alternative Wege der Alterssicherung sucht.

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