Der Verbraucherschutzverband Bund der Versicherten (BdV) sieht im Vorhaben der Bundesregierung, das Steuerprivileg der
Laut BdV ermöglichten die bestehenden Steuervorteile den Versicherungsunternehmen, die Nachteile einer zu verschleiern. Zudem werde ein echter Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Kapital-Anlageformen verhindert. Die steuerliche Gleichbehandlung aller Formen der Altersvorsorge bedeute somit ein echtes Plus für die Verbraucher.
Bisher können Einzahlungen in eine
als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zudem entfällt die Besteuerung der Auszahlungen, wenn die Versicherung mindestens zwölf Jahre lief und davon mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden. Nach Regierungsplänen sollen beide Privilegien für Versicherungsverträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen werden, wegfallen.Da Lebensversicherungen und ihre steuerliche Begünstigung immer wieder zur politischen Agenda gehörten, ist auch dieser Entschluss mit Vorsicht zu genießen. Es ist durchaus denkbar, dass sich die Entscheidungslage nochmals verändern wird. Die Frage ist, ob es sich lohnt eine
abzuschließen, oder ob man lieber alternative Wege der Alterssicherung sucht.