Sparzinsen für Konten mit Kündigungsfrist rechtzeitig abheben

Wer nur dem Sparbuch vertraut und trotzdem ein wenig höhere Zinsen kassieren will, der legt seine Ersparnisse nicht auf ein herkömmliches Sparbuch, sondern auf ein Sparkonto mit vereinbarter Kündigungsfrist von ein bis vier Jahren. Dabei wird in der Regel vereinbart, dass das gesamte angelegte Geld an die vereinbarten Fristen gebunden, nicht aber der jährlich gezahlte Zins.

Allerdings müssen die Zinsen aus dem Jahr 2003 jetzt bis Ende Februar abgehoben werden, sonst liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Wer Zinsen nach diesem Termin abheben will, muss eine Zinsminderung in Kauf nehmen, weil das Kreditinstitut diese Auszahlung als vorzeitige Kapitalrückzahlung behandelt.

Vom gewöhnlichen Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden bis zu 2.000 Euro pro Monat ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Dabei gilt auch hier: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar 2004 nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugerechnet.

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