Wer einen Unfall baut und den Geschädigten unverzüglich unterrichtet, ist nicht verpflichtet, auch noch die Polizei zu benachrichtigen. „Unverzüglich“ ist bei einem Nachtunfall auch noch die Meldung am nächsten Morgen, entschieden die Richter des Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
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