Vierter Ombudsmann für Banken tritt Amt an

Der Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken hat Peter Gass zu einem weiteren Ombudsmann im Schlichtungsverfahren der privaten Banken bestellt. Der 68-jährige Jurist trat sein Amt am 1. August 2003 an. Seit Einführung des Schlichtungsverfahrens im Juli 1992 haben Kunden der privaten Banken die Möglichkeit, die Ombudsmänner einzuschalten, wenn sie sich von ihrer Bank nicht korrekt behandelt fühlen.

In den vergangenen elf Jahren gab es im Ombudsmannverfahren rund 8.900 zulässige Beschwerden. Praktisch die Hälfte der Fälle wurde im Interesse der Kunden gelöst (4.138). In weiteren 287 Fällen regten die Schlichter einen Vergleich an. Die Banken erhielten hingegen in 4.487 Fällen Recht.

Als unabhängige und neutrale Schlichter befinden die Ombudsmänner nach bestem Wissen und Gewissen über die Streitigkeiten. Die Banken haben sich verpflichtet, Schiedssprüche bis zu einem Betrag von 5.000 ¿ für die Banken verbindlich anzuerkennen. Für die Kunden steht der Rechtsweg weiterhin offen.

Die Ombudsmänner der privaten Banken sind für Verbraucher erreichbar über die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken

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