Ob bei Kontopfändung oder Kreditkündigung: Klammen Kunden entziehen
Kontopfändung oder Kündigung des Darlehens = Verlust des s – an dieser Gleichung finden Geldhäuser landauf, landab Gefallen. Juristin Birgit Höltgen von der Verbraucherzentrale NRW beobachtet „flächdeckend die Tendenz von Instituten, unliebsame Kunden loszuwerden“. Anderen bleibt diese Erfahrung erspart. Sie bekommen erst gar kein Konto, weil bei der Schufa Hinweise auf Schulden vorliegen.
Damit verbauen Institute normales Leben. Ohne
fällt es schwer, Job und Wohnung zu finden. Versorger mit Strom, Gas und Wasser möchten ebenso abbuchen wie Telefongesellschaften und Zeitungsverlage. Ohne Konto muss jede Ãberweisung am Bankschalter bar eingezahlt werden. Für diesen höheren Aufwand kassieren Institute happige Entgelte.Mit der sozialen Ausgrenzung per Kontoverweigerung verstöÃt das Finanzgewerbe gegen den eigenen Kodex. Denn um gesetzliche Regelungen zu vermeiden, haben sich
und Sparkassen 1995 freiwillig verpflichtet, Girokonten für jedermann zumindest auf Guthabenbasis zu führen. Diese Variante erlaubt fürs Alltagsleben notwendige Abbuchungen und Ãberweisungen, ohne dass das Konto ins Soll rutschen kann. Die Realität sieht anders aus. Schuldnerberater quer durch die Republik hören beständig Klagen über gekündigte oder versagte Konten.Verbraucherschützer sammeln derzeit bundesweit Beschwerden, um das Geldgewerbe zu bewegen, sich ans eigene Versprechen zu halten, und um Politiker auf den Missstand aufmerksam zu machen. Besser als eine bloÃe Selbstverpflichtung sei eine eindeutige gesetzliche Regelung, so Birgit Höltgen von der Verbraucherzentrale NRW. Dieser Wunsch zielt auch auf die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, die zwar per Verordnung gehalten sind, jedem Kunden ein
zu gewähren, dies aber nur ungern umsetzen.-
Recht auf
Verbände der Schuldnerberatung und Verbraucher-Organisationen dokumentieren zur Zeit Beschwerden über gekündigte und verweigerte Girokonten. Die Fallsammlung soll die Notwendigkeit unterstreichen, das Recht auf ein per Gesetz zu regeln. Betroffene können sich bei allen Schuldnerberatungsstellen und den Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale NRW melden. Online geht´s auch. Der Fragebogen „Recht auf “ findet sich unter forum-schuldnerberatung sowie unter bag-schuldnerberatung