Enterbt – Pflichtteil sichert Anteil am Nachlass

Wenn der Erbfall zum Problemfall wird, stecken nicht selten Streitereien der Familienangehörigen dahinter. Auseinandersetzungen sind besonders dann vorprogrammiert, wenn gesetzliche Erben per Testament oder Erbvertrag aus der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Denn das so genannte Pflichtteilsrecht sichert auch diesen Erben einen Anteil am Nachlass zu.

Wer aber ist pflichtteilsberechtigt und auf welche Vermögenswerte können enterbte Angehörige Anspruch erheben? Die Verbraucher-Zentrale Niedersachsen hat
Informationen und Tipps rund um den Pflichtteil parat:

  • Pflichtteilsberechtigt ist, wer ohne das Testament oder den Erbvertrag des Verstorbenen Erbe geworden wäre. Wenn kein Abkömmling vorhanden ist, erben in aller Regel Ehegatten sowie Eltern des Erblassers bzw. deren Abkömmlinge. Ist ein Kind verstorben, wird es von seinen Nachkommen ersetzt. Von der Erbfolge ausgeschlossene Angehörige können einen
    Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils geltend machen. Sonderregelungen gelten beim Ehegattenerbrecht für den Fall, dass der überlebende Ehegatte nicht Erbe wird oder das Erbe ausschlägt.
  • Verschenkt der Erblasser zu seinen Lebzeiten Teile seines Vermögens, werden diese durch die Pflichtteilsergänzung dem Nachlass hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind Vergütungen für langjährige Dienste, wie beispielsweise eine Pflege, oder Beiträge zur Alterssicherung. Auch Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, werden nicht
    berücksichtigt. Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung fällt nur zum Nachlass, wenn keine bestimmte Person als bezugsberechtigt genannt wird.
  • Erben müssen gegenüber den Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich alle Karten auf den Tisch legen, also über den gesamten Bestand des Nachlasses Auskunft geben. Dazu zählen auch die Informationen über Schenkungen. Zu diesem Zweck können beispielsweise bei der Bank Aufstellungen über Kontobewegungen verlangt werden.

Weitere Tipps und Informationen bietet der Ratgeber ¿Erbschaft und Pflichtteil¿, den die Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit der Fernsehredaktion ARD-Ratgeber Recht herausgeben. Das Buch bietet auf rund 300 Seiten einen Überblick über das komplizierte Gebiet Erbschaft und erläutert anhand zahlreicher Fälle und Beispiele aus der Praxis
verschiedene rechtliche Fragen, die mit einer Erbschaft verbunden sind. Wer ist Erbe? Wie erfahren Erben, was zum Nachlass gehört? Wann können Erben über das Vermögen verfügen? Wann sollte ein Erbe ausgeschlagen werden? Was tun, wenn das Testament umstritten ist? Das Buch informiert außerdem, wie der Nachlass abgewickelt wird und worauf Erben dabei achten sollten, welche Probleme bei der Erbschaftssteuer auftreten können und was bei der Vererbung von Auslandsvermögen beachtet werden muss.

Den Ratgeber ¿Erbschaft und Pflichtteil¿ kann für 8,50 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Niedersachsen erworben werden. Für zusätzlich 2,00 Euro (Porto und Versand) kann der Ratgeber auch beim VZN Versandservice, Postfach 61 26, 30061 Hannover, per Telefon (05 11- 9 11 96-0), Fax (05 11 – 9 11 96-10), eMail (versand@vzniedersachsen.de) oder via Internet (www.vzniedersachsen.de) bestellt werden.

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